Lohnverrechnung in Graz
Wie funktioniert eine Lohnabrechnung in Graz?
Eine Lohnabrechnung bezeichnet ein Dokument, dass für den Arbeitnehmer ist und diesem am Ende eines Arbeitsmonats zugestellt wird. Auf diesem Dokument findet man eine detaillierte Auflistung aller gearbeiteten Stunden, dem Verdienst und welche Abzüge des Lohns z.B. durch Steuern erfolgt sind. Des Weiteren findet man auf der Lohnverrechnung die persönlichen Daten des Arbeitsnehmers sowie seine Steuer-ID. Die Lohnverrechnung wird meist in der Buchhaltung erstellt und wird an einen Steuerberater durchgereicht, der die Angaben und Berechnungen überprüft, denn die Verantwortung bezüglich der Richtigkeit der Lohnverrechnung und der richtigen Verrechnung bei den Steuern und der Abrechnung mit der Krankenkasse liegt beim Unternehmen.
Wer profitiert von einer Lohnverrechnung?
Die Lohnabrechnung ist ein Vorteil für beide Seiten, sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der Vorteil ist dabei, dass es eine genaue und detaillierte Auflistung von allen wichtigen Faktoren ist, die den Lohn und das, was am Ende auf dem Konto des Arbeitsnehmers landet, beeinflusst. Die Lohnverrechnung bietet also Aufschluss darüber, ob der Arbeitsnehmer richtig bezahlt worden ist und wie die Steuern berechnet wurden. Dadurch kann bei Fragen oder Problemen einfach auf die Lohnverrechnung zurückgegriffen werden und diese wenn nötig überarbeitet bzw. der Lohn angepasst werden. Es empfiehlt sich daher beiden Seiten die Lohnabrechnung sorgfältig zu lesen, damit Fehler so früh wie möglich auffallen.
Ist eine Abrechnung Pflicht?
Ja, das Erstellen einer Lohnverrechnung von Seiten des Arbeitgebers ist Pflicht in Graz. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet monatlich eine solch detaillierte Aufstellung des Lohns und seiner Einflussfaktoren zu erstellen und dem Arbeitgeber zu übermitteln. Der Arbeitnehmer in Graz hat vom Gesetz her das Recht eine solche detaillierte Auflistung des Lohns zu bekommen. Die Lohnverrechnung muss im Übrigen immer zu einem Zeitpunkt übermittelt werden, wenn der Lohn beim Arbeitsnehmer eintrifft d.h. es darf nicht zu viel Zeit dazwischen liegen, maximal ein paar Tage.
Wann erstellt man eine Lohnabrechnung?
Eine Lohnabrechnung muss immer in dem Zeitraum dem Arbeitnehmer mitgegeben werden, wenn dieser auch seinen Lohn erhält. Dadurch kann gesichert werden, dass der Arbeitsnehmer eine faire Chance hat direkt zu schauen, ob alles korrekt abgerechnet bzw. überwiesen wurde. Bezüglich der Pflichtüberweisung des Gehalts ist im Gesetz festgehalten, dass dies immer entweder am 15. Tag eines jeden Monats gezahlt werden muss oder am Ende des Monats. Hierbei muss es sich um einen „festen“ Termin handeln, also dass es sich entweder immer um die Mitte des Monats handelt oder eben das Ende.



IHR ERFAHRENER EXPERTE
Direkt Anfragen!*
Sie benötigen Unterstützung in Ihren steuerlichen Belangen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf für einen ersten unverbindlichen Austausch!
- Steuerberater Graz
- 8020 Graz
- +43 316 1234567
- kontakt@steuerxpert-graz.at
- Mo - Fr: 8-18 Uhr
- https://www.steuerxpert-graz.at/
*Wir vermitteln Sie an Profis